EDV Gutachten
Die langjährige Erfahrung im Bereich der Softwareentwicklung befähigte Herrn Fried zum Führen des Titels „Sachverständiger für EDV-Programmierung“.
Seine Fachkenntnis wirde durch den Deutschen Gutachter und Sachverständigen Verband e.V. sowie der European Experts Group Ltd. bestätigt.
Mit der erforderliche Qualifikation, Sachkunde und Zuverlässigkeit leiste ich neben der klassischen IT-Beratung als EDV Sachverständige und Gutachter zusätzlich Sachverständigenleistungen.
Im Rahmen meiner Tätigkeit als Gutachter erstelle ich:
Gerichtsgutachten
Ich erstelle Gutachten für Gerichte und Behörden wenn diese zur Beweisfindung meine Hilfe benötigen. Im Rahmen eines Beweisbeschlusses stehe ich gerne im Bereich meines Spezialgebietes, der Programmierung, zur Verfügung. Die Abrechnung erfolgt gesetzeskonform auf Basis des JVEG.
Privatgutachten
Ich erstelle Privatgutachten für streitbare und nicht streitbare Sachverhalte. So unterstütze ich Sie bei Investitionsentscheidungen, der Bewertung vorhandener technischer Anlagen z.B. zu Veräusserungszwecken, für Schadensregulierung sowie projektvorbereitende und projektbegleitende Sachstände.
Schiedsgutachten
Gutachten sind ein Teil meiner Beratungsleistungen. Das Gutachten tritt dabei als verbindliche mündliche oder schriftliche rechtssichere Aussage eines Sachverständigen oder Gutachters auf. Das Gutachten eines Sachverständigen genießt erhöhte Glaubwürdigkeit. Deshalb bietet es oft die Grundlage für eine gütliche Einigung.